Rechtsgebiete

Hier stellen wir Ihnen die Rechtsgebiete unserer Kanzlei vor, die wir als Schwerpunkte bearbeiten.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht stellt eine der wesentlichen Säulen des Rechtsstaats dar. Als Gegengewicht zur wirtschaftlich begründeten Machtstellung von Konzernen, Vorständen und Kapitaleignern räumt der Gesetzgeber den Arbeitnehmern einklagbare Rechtspositionen ein. Im Gegenzug beraten wir auch Arbeitgeber im Arbeitsrecht z.B. beim Ausspruch von Kündigungen.

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Familienrecht

Das Familienrecht als Rechtsgebiet umfasst alle rechtlichen Fragestellungen, die das familiäre Zusammenleben betreffen. In einer funktionierenden Ehe gibt es keine Streitpunkte, die eine rechtliche Beratung oder gar ein Gerichtsverfahren notwendig machen. Anders ist es, wenn eine Ehe scheitert. Dann stellen sich viele Fragen, wie zum Beispiel…

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Erbrecht

Im Rahmen des Erbrechts beraten wir unsere Mandanten zu Fragestellung der Erbfolge, der Erbfolge ohne Testament und wie sich die Erbfolge verändert, wenn man verheiratet ist und Kinder hat oder keine Kinder hat und ein Ehevertrag mit Gütertrennung geschlossen wurde. Auch werden wir konsultiert zur Frage des Pflichtteils im Testament oder Erbfolge mit Testament.

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