Arbeitsrecht

In unserer Rechtsanwaltskanzlei in Bonn steht Ihnen ein Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Beratung und Prozessvertretung zur Verfügung. Innerhalb des Arbeitsrechts beraten wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Hierbei werden wir häufig mit Fragestellungen zur Kündigung (Kündigungsschutzklage), Arbeitsverträgen, Arbeitszeugnissen, Abfindungen und mehr.

Besuchen Sie für weitere Informationen auch unsere Hauptseite, dort finden Sie zusätzliche Rechtsurteile zum Arbeitsrecht: Arbeitsrecht in Bonn – Erdrich & Collegen.

Individual-Arbeitsrecht und Kollektiv-Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht stellt eine der wesentlichen Säulen des Rechtsstaats dar. Als Gegengewicht zur wirtschaftlich begründeten Machtstellung von Konzernen, Vorständen und Kapitaleignern räumt der Gesetzgeber den Arbeitnehmern einklagbare Rechtspositionen ein. Arbeitsrechtliche Bestimmungen dienen der Durchsetzung von Grundrechten.

Es wird zwischen dem Individual-Arbeitsrecht und dem Kollektiv-Arbeitsrecht unterschieden. Im Bereich der individual-arbeitsrechtlichen Regelungen kann der einzelne Arbeitnehmer seine ihm eingeräumten Rechte, beispielsweise auf pünktliche Lohnzahlung, selbst geltend machen. Hier steht also das Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Vordergrund.

Das Kollektiv-Arbeitsrecht regelt die ebenfalls sehr wichtigen Fragen von Mitbestimmung im Betrieb und Tarifvereinbarungen. Rechtsträger sind hier Interessenvereinigungen, Arbeitnehmervertretungen wie Betriebsrat oder Personalrat und Gewerkschaften. Die Zulässigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen wie Streiks und deren Ausgestaltung gehört ebenso zum kollektiv-arbeitsrechtlichen Regelungsbereich wie die Mitbestimmung bei Einzel- oder Massenentlassungen.

Schutz vor Überlastung, Benachteiligung und Mobbing

Arbeitsrechtliche Individual-Regelungen sind nicht nur für einen optimalen Abschluss und eine störungsfreie Durchführung eines einzelnen Arbeitsvertrages wichtig. Neben allgemeinen Regelungen wie Mindestlohn, Mindesturlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Arbeitszeitregelungen ist der Schutz besonderer Arbeitnehmergruppen vor unangemessenen Benachteiligungen ein generelles Anliegen der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung.

Die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes bewahren beispielsweise die schwangere Arbeitnehmerin nicht nur vor einer Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses, sondern legen auch fest, welche Belastungen ihr bei der Ausführung ihrer Arbeit zugemutet werden können. Zum Schutz minderjähriger Arbeitnehmer vor Ausnutzung und Überforderung dienen die Regelungen des Jugendschutzes. Besonderen Schutz genießen Jugendliche im Rahmen eines Berufsausbildungsverhältnisses.

Das Antidiskriminierungsgesetz bewahrt den einzelnen Arbeitnehmer davor, aufgrund von Kriterien wie seiner Herkunft, seiner Hautfarbe oder seiner Religionszugehörigkeit vom Arbeitgeber oder von Arbeitskollegen benachteiligt zu werden. Zum Arbeitsrecht gehört es, dass Mobbing-Opfer nicht nur angehört werden, sondern auch effektive Hilfe durchsetzen können.

Die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht ist sowohl für betroffene Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber wichtig. Unser renommierter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn – Robert Erdrich – unterstützt Sie daher gerne mit aktuellstem Wissen aus dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht und Arbeiterschutz.

Kündigungsschutzklagen: Bei Kündigung Form und Frist beachten

Ein arbeitsrechtlich spezialisierter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer darüber, unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung gerechtfertigt sein kann.

Für den Arbeitgeber ist es sinnvoll, sich vor Ausspruch der Kündigung schon ausführlich beraten zu lassen, um ein zeit- und kostenintensives Kündigungsschutzverfahren möglichst zu vermeiden. Vor der Prüfung von Gründen für eine Kündigung müssen zuerst die Formalien beachtet werden.

Ein Arbeitsverhältnis kann nur in schriftlicher Form gekündigt werden. Eine lediglich mündlich, vielleicht sogar im Affekt ausgesprochene Kündigung ist nicht rechtswirksam, wenn sie nicht unverzüglich schriftlich bestätigt wird. Das gilt für Arbeitgeber ebenso wie für Arbeitnehmer.
Liegt die schriftliche Kündigungserklärung vor, sollte der Weg zum Rechtsanwalt und Fachanwalt nicht weiter aufgeschoben werden.

Das Kündigungsschutzgesetz sieht für die Klage gegen die Rechtswirkung der Kündigung eine Frist von drei Wochen vor. Innerhalb dieser Frist – gerechnet ab Erhalt des Kündigungsschreibens – muss eine Kündigungsschutzklage bei dem dafür zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.

Für Arbeitnehmer lohnt es sich manchmal, vor Einreichen der Kündigungsschutzklage mit Hilfe des Anwalts schriftlich oder persönlich noch einmal Kontakt mit dem Arbeitgeber aufzunehmen.
Dabei darf der Gekündigte den Ablauf der Frist für das Einreichen der Kündigungsschutzklage jedoch nicht aus dem Auge verlieren. Wird die Frist versäumt, ist die Kündigung grundsätzlich als rechtswirksam anzusehen. Der Nachweis einer unverschuldeten Fristversäumung gelingt nur in ganz wenigen Ausnahmefällen.

Aufhebungsvertrag: Möglichkeiten und Risiken

Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht verfasst nicht nur Klagen. Er setzt auch Schriftstücke auf und prüft Formulierungen in Vereinbarungen oder Arbeitsverträgen oder ähnliches. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können bei grundsätzlicher Einigkeit darüber, dass ein Arbeitsverhältnis zu den bestehenden Bedingungen nicht weitergeführt werden soll, einen Aufhebungsvertrag miteinander abschließen. Es handelt sich dabei um ein im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit uneingeschränkt verhandelbares Vertragswerk.

Begrenzt wird die Vertragsfreiheit durch die Sittenwidrigkeit. Akzeptiert der Arbeitnehmer die Vereinbarung, indem er seine Unterschrift daruntersetzt, ist er grundsätzlich an den Inhalt gebunden. Es empfiehlt sich deshalb, rechtzeitig noch vor Unterzeichnung eines vom Arbeitgeber vorbereiteten Aufhebungsvertrages einen in arbeitsrechtlichen Fragen erfahrenen Rechtsanwalt aufzusuchen.

Welche besonderen Risiken und Gefahren sich in den Formulierungen eines solchen Aufhebungsvertrages verstecken können, hängt auch von der Ausgangslage ab, die zur der Verhandlung über eine Vertragsaufhebung Anlass gegeben hat. Es kann im Interesse des Arbeitnehmers selbst liegen, einen bestehenden Arbeitsvertrag kurzfristig einverständlich aufzuheben.

Möchte er ein für ihn vorteilhafteres Vertragsangebot eines anderen Arbeitgebers annehmen, muss er vorher die bestehende Vertragsbindung beenden. In den meisten Fällen wird der Wunsch, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen, jedoch vom Arbeitgeber ausgehen, der das Arbeitsverhältnis kurzfristig beenden und Sicherheit vor nachfolgenden Klageverfahren erlangen will.

Der Arbeitsvertrag: wichtige Formulierungsdetails prüfen

Hat der Arbeitnehmer nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses noch keinen neuen Arbeitsvertrag in Aussicht, muss er bedenken, dass der Abschluss eines Aufhebungsvertrages für ihn mit Nachteilen bei der Bewilligung von Arbeitslosengeld verbunden sein kann.

Geht aus den gewählten Formulierungen nicht hervor, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch ohne Aufhebungsvertrag unmittelbar bevorgestanden hat, droht beim Antrag auf Arbeitslosengeld eine Sperrzeit. Erklärt der Arbeitnehmer einen freiwilligen Verzicht auf eine rechtlich mögliche Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, muss er bei der Bewilligung von Arbeitslosengeld ebenfalls mit einer entsprechenden Sperrzeit rechnen. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer einer Verkürzung von Kündigungsfristen zustimmt und sich im Gegenzug vom Arbeitgeber eine Abfindung versprechen lässt.

Die genaue Formulierung ist auch in einer anderen arbeitsrechtlichen Angelegenheit sehr wichtig. Jeder Arbeitnehmer hat den gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Besteht das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate, kann er ein qualifiziertes Zeugnis verlangen, aus dem nicht nur zu entnehmen ist, welche Aufgaben er ausgeführt hat, sondern auch, wie seine Leistung und sein Verhalten bewertet worden sind. Der Gesetzgeber schreibt die Verwendung „wohlwollender“ Formulierungen vor.

Doch auch innerhalb solcher Formulierungen ist eine Abstufung möglich. Taucht der Begriff des „Bemühens“ in irgendeiner Form auf, ist immer Vorsicht geboten. Der Begriff „Zufriedenheit“ drückt durchschnittliche Werte aus, während „vollste“ oder „höchste“ Zufriedenheit für echte Begeisterung steht.

Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Robert Erdrich ist Ihr Ansprechpartner in der Rechtsanwaltskanzlei Erdrich & Collegen. Bitte nehmen Sie telefonisch Kontakt auf unter 0228 9837210, senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail unter info@rechtsanwalt-bonn.net oder nutzen Sie unser Kontaktformular.