Rückforderung einer Schenkung der Schwiegereltern bei Scheidung

Rückforderung Schenkung Schwiegereltern

Der BGH hat sich in 2 Entscheidungen (Beschluss vom 3.12.2014, Az XII ZB 181/13, veröffentlicht in FamRZ 2015, 393 und Beschluss vom 26.11.2014, Az XII ZB 666/13, veröffentlicht in FamRZ 2015, 490) mit Aspekten der Schwiegerelternschenkungen befasst.

Sachverhalt: Rückforderung einer Schenkung

Der Sachverhalt ist in der Regel wie folgt: Weil die Tochter mit dem Schwiegersohn oder der Sohn mit der Schwiegertochter verheiratet ist, schenken die Schwiegereltern dem Schwiegerkind etwas. Meistbietend Geld, um einen Hauskauf zu finanzieren, zum Teil ist es auch ein Grundstück mit oder ohne Haus, auf dem sich die Ehewohnung befindet oder errichtet werden soll. Wenn die Ehe scheitert, sehen die Schwiegereltern die Zuwendung als verfehlt an und wollen das Übertragene zurück.

Zuwendung als Schenkung?

    • Nach anfänglich anderer Auffassung bewertet der Bgh inzwischen die Zuwendung als Schenkung.
    • Gleichzeitig gibt der BGH den Schwiegereltern die Möglichkeit, die Zuwendung über das Rechtsinstitut des Wegfalls bzw. der Störung der Geschäftsgrundlage zurückzufordern. Geschäftsgrundlage ist dabei die existierende Ehe des eigenen Kindes mit dem Schwiegerkind. Diese Grundlage fällt weg, da die Ehe ja scheitert.
    • Der BGH stellt allerdings noch weitere Voraussetzungen auf:- Dem Zuwendenden darf es unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen und gesetzlichen Risikoverteilung nicht zumutbar sein, an der Zuwendung festzuhalten.- Der Ehedauer kommt erhebliche Bedeutung zu. Je länger die Ehe des eigenen Kindes mit dem Schwiegerkind gedauert hat, um so mehr hat sich der Zweck der Zuwendung der Schwiegereltern erfüllt. Die Folge ist, dass mit zunehmender Ehedauer der Anspruch der Schwiegereltern geringer wird und möglicherweise ganz entfällt. Dies (der Wegfall) kann bei einer Ehedauer von 20 Jahren und mehr der Fall sein.- Weiteres Kriterium sind die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse von Schwiegereltern und den früheren Ehegatten.- Ebenfalls von Bedeutung ist, welches Vermögen beim Schwiegerkind noch vorhanden ist, ob also von den Zuwendungen der Schwiegereltern noch etwas existiert.- Schließlich muss geprüft werden, ob im Zusammenhang mit der Zuwendung eine Versorgung der Schwiegereltern durch das Schwiegerkind verabredet war, wobei dies den Schwiegereltern jetzt nicht mehr zumutbar sein kann.

Geld oder Grundstück – was ist zurückzugeben?

  • Wenn es einen Anspruch auf (teilweise oder vollständige) Erstattung der Schenkung
    gibt, stellt sich auch noch die Frage, was vom Schwiegerkind zurückzugeben ist. Das
    kann bei Schenkung eines Grundstücks die Rückgabe desselben sein, kann in diesem
    Fall aber auch nur die Zahlung eines Geldbetrages sein. Auch dies muss in jedem
    Einzelfall geprüft werden.

Zusammenfassung: Rückgabe Schwiegerelternschenkungen

Der BGH hat mit seinen Entscheidungen der letzten Jahre die Möglichkeiten für die
Rückforderung von Schwiegerelternschenkungen erleichtert. Allerdings ist in jedem
Einzelfall zu prüfen, ob wirklich und ggf. In welcher Höhe ein Anspruch existiert.
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Update März 2016

Lesen Sie hier einen weiterne Ehescheidung: Vermögensausgleich bei Schwiegerelternschenkung.