Schlagwort: Realsplitting

Begrenztes Realsplitting Unterhalt Altersvorsorge

Begrenztes Realsplitting bei Unterhalt zur Altersvorsorge

Zur Unterhaltspflicht kann gehören, Beiträge zur Altersvorsorge zu zahlen. Sobald nämlich der Scheidungsantrag zugestellt wurde, nimmt der Ehepartner nicht mehr an den Rentenanwartschaften teil, die der andere Ehepartner erwirbt.

Diesen Nachteil muss der verdienende Ehepartner ausgleichen und neben dem sogenannten Elementarunterhalt (für die Bestreitung des allgemeinen Lebensbedarfs) auch Altersvorsorgeunterhalt zahlen. Diesen Teil muss der unterhaltsberechtigte Ehepartner auch zweckgebunden verwenden. Er muss den entsprechenden Betrag also für die Altersvorsorge verwenden und auf Verlangen auch einen  entsprechenden Nachweis führen. Continue reading „Begrenztes Realsplitting bei Unterhalt zur Altersvorsorge“