Unterhalt – Dienstwagen als geldwerter Vorteil

Unterhalt - Dienstwagen als geldwerter Vorteil

In vielen Auseinandersetzungen über die Höhe des Einkommens beim Unterhalt spielt die Frage eine Rolle, ob ein Dienstwagen das Einkommen erhöht. Immerhin kann der Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen erhält, diesen auch privat nutzen und erspart sich damit die Anschaffung eines Fahrzeuges für private Fahrten.

Gebrauchsvorteil und geldwerter Vorteil

Da ein Dienstwagen auch privat genutzt werden kann, handelt es sich nach übereinstimmender Auffassung um einen geldwerten Vorteil.

Berechnung des geldwerten Vorteils

Die Höhe des geldwerten Vorteils hängt davon ab, ob es sich um ein hochwertiges Fahrzeug handelt oder nicht. Bei einem hochwertigen Mittelklasse-Fahrzeug hat das OLG Brandenburg in seinem Beschluss vom 23.10.2014 (FamRZ 2015/1118) einen Betrag von 300,– € für gerechtfertigt gehalten. Um diesen Betrag erhöht sich das Einkommen des Unterhaltspflichtigen.

Ihr Rechtsanwalt für alle Fragen zum Unterhalt in Bonn

Bei Fragen zum Familienrecht fragen Sie bitte den in unserer Praxis hierfür zuständigen Rechtsanwalt in Bonn und Fachanwalt für Familienrecht Robert Erdrich.