Sie suchen einen Rechtsanwalt für Erbrecht in Bonn? Sie haben Fragen zur Erbschaft, Erbfolge und Vermögensnachfolge? Im privaten Bereich bieten wir Rechtsberatung für Erbrecht in Bonn vor dem Erbfall und nach dem Erbfall sowie Beratung zur lebzeitigen Vermögensübertragung und -sicherung.
Erben ohne Testament
Unsere Mandanten unterstützen wir bei rechtlichen Fragestellung zur Erbschaft und Erbfolge, wenn kein Testament verfasst wurde. Hier spielt vor allem eine Rolle, ob der Erblasser vor seinem Tod verheiratet war oder nicht, und ob er Kinder hatte oder nicht. Eine kurze Erklärung zur gesetzlichen Erbfolge finden Sie in der Rubrik Erbrecht Bonn.
Erben mit Testament
Wer die gesetzliche Erbfolge verändern möchte, muss ein rechtlich wirksames Testament verfasssen. Hier gibt es im Grunde zwei Möglichkeiten, das handschriftlich verfasste Testament und das notarielle Testament. Hier gilt es auf exakte Formulerierungen im Testament zu achten. Auch helfen wir Ihnen bei der Sicherung des Pflichtteil der Erbschaft.
Testment für Behinderte
Eltern mit einem behinderten Kind, welches aufgrund der Behinderung auf eine ganzheitliche und kostenintensive Betreuung angewiesen ist, werden oft mit der Frage konfrontiert, was mit dem Vermögen geschieht, wenn sie gestorben sind. Erbt – auch – das behinderte Kind, greift nicht selten die öffentliche Hand auf das Vermögen zu, um die Betreuungs- und Versorgungskosten ausgeglichen zu bekommen. Erfahren Sie hier mehr zum Testament für Behinderte.
Ihr Anwalt für Erbrecht in Bonn
Unsere Rechtsanwaltskanzlei für Erbrecht in Bonn liegt im Herzen der der Stadt direkt am Markt in der Innenstadt. Nach Terminvereinbarung freuen wir uns auf Ihren Besuch zur Ihrer individuellen Rechtsberatung im Erbrecht. Eine telefonische Auskunft ist ebenfalls möglich. Erreichbar ist unsere Kanzlei telefonisch unter (0228) 9 83 72 -0 .
Über das Kontaktformular können Sie einen Rückruf anfordern, wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.
Bis zu einem persönlichen Rechtsberatungstermin in unserer Kanzlei helfen Ihnen vielleicht auch unsere Ausführungen „korrekte Formulierung im Testament“ weiter.