Familienrecht

Das Familienrecht als Rechtsgebiet umfasst alle Rechtsfälle, die das familiäre Zusammenleben betreffen. In einer funktionierenden Ehe gibt es keine Streitpunkte, die eine rechtliche Beratung oder gar ein Gerichtsverfahren notwendig machen.

Anders ist es, wenn eine Ehe scheitert. Dann stellen sich viele Fragen, wie zum Beispiel:

  • Wie funktioniert der Versorgungsausgleich?
  • Bei welchem Elternteil wohnen die Kinder?
  • Wie hoch ist der zu zahlende Unterhalt (Kindes- und auch Ehegattenunterhalt)?
  • Wie wird der Zugewinnausgleich berechnet?

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Bonn hat sich auf das Familienrecht spezialisiert. Wir unterstützen Sie in allen Teilbereichen des Familienrechts und beraten Sie nach neuestem Rechts- und Fachwissen. In unserer Kanzlei steht Ihnen dafür ein Fachanwalt für Familienrecht zur Verfügung.

Finden Sie weitere Ausführungen zum Familienrecht, aktuelle Rechtsurteile und mehr auf der Hauptseite unserer Kanzlei in Bonn. Der folgende Link führt Sie zum Familienrecht in Bonn der Rechtsanwälte Erdrich & Collegen.

Ehescheidung – Scheidungsanwalt Bonn

In Deutschland werden zur Zeit knapp 40% der Ehen geschieden. Auch wenn der Trennungsschmerz groß ist, sollte man sich z.B. für einen fairen Vermögensausgleich und Unterhaltszahlungen von einem renommierten Rechtsanwalt für Familienrecht oder Fachanwalt beraten lassen.

Ist ein Scheidungsanwalt notwendig?

Wenn ein Ehepartner einen Scheidungsantrag einreichen möchte, besteht Anwaltszwang gemäß § 114 Abs. 1 FamFG. Somit ist eine Scheidung ohne Scheidungsanwalt nicht möglich.

Dabei reicht es, wenn einer der Ehepartner einen Scheidungsanwalt beauftragt und der andere dem Scheidungsantrag zustimmt. Jedoch besteht für den anderen Ehepartner hierbei nicht die Möglichkeit, selbst Anträge zu stellen oder einen Rechtsmittelverzicht nach der Scheidung zu erklären. Es muss daher gut überlegt werden, ob man sich nicht auch durch einen Anwalt vertreten lässt.

Die Scheidung ist streitig?

Geht es im Scheidungsverfahren nicht nur um die Scheidung, sondern auch um den Unterhalt, um Zugewinn etc., benötigen beide Eheleute eine anwaltliche Vertretung.

Gemäß § 137 Abs. 2 FamFG sind Folgesachen:

  • Versorgungsausgleich
  • Güterrecht
  • Unterhalt
  • Hausrat & Ehewohnung
  • Sorgerecht für Kinder, sowie der Umgang und die Herausgabe des Kindes an den anderen Ehepartner

Kosten einer Scheidung

Zu den Scheidungskosten gehören sowohl die Anwaltskosten als auch die Gerichtskosten.

Jede Scheidung ist erst dann rechtskräftig, wenn die Ehe vor einem Gericht geschieden wurde. Stimmen beide Ehepartner der Scheidung zu und besteht ansonsten kein Streit, genügt es, wenn nur der antragstellende Ehepartner anwaltlich vertreten wird. Dadurch sinken die Gesamtkosten. Häufig teilen sich die Eheleute diese, was jedoch auch schriftlich vereinbart werden sollte.

Gerichtskosten und Anwaltskosten variieren je nach Gegenstandswert der Scheidung. Daher gibt es keine pauschalen Scheidungskosten. Für eine finanziell möglichst günstige Scheidung sollten sich beide Ehepartner auch über die Folgesachen wie Kindesunterhalt, Versorgungsausgleich und Sorgerecht einigen. Der Gegenstandswert der Scheidung wird vom Gericht festgesetzt und errechnet sich für die Ehescheidung aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen der Ehepartner. Hinzu kommen die Werte für den Versorgungsausgleich und eventuell andere streitige Dinge (Zugewinn, Unterhalt etc.)

Sie benötigen einen Fachanwalt für Familienrecht?

Ein Fachanwalt für Familienrecht verfügt über aktuelle Fachkenntnisse, sowie Erfahrung und Kompetenz in seinem Rechtsgebiet. Fachanwälte müssen regelmäßig an Seminaren und Schulungen teilnehmen, um Ihr Wissen über ihr Fachrechtsgebiet auf dem neuesten Stand zu halten. Zusätzlich muss jeder Fachanwalt zu Beginn eine Fachanwaltsprüfung bestehen und praktische Kenntnisse des jeweiligen Rechtsgebiets aufweisen können.

In unsere Rechtsanwaltskanzlei in Bonn berät und unterstützt Sie unser Fachanwalt für Familienrecht während Ihrer Scheidung. Unser Fachanwalt für Familienrecht hat langjährige praktische Erfahrung und Kompetenz im Scheidungsrecht.

Unterhalt und Unterhaltszahlung

Je nach Scheidungsfall und Lebensphase kann eine Scheidung auch verschiedene Unterhaltszahlungen mit sich bringen. Die verschiedenen Unterhalte werden daher in verschiedene Unterhaltsarten unterschieden.

Kindesunterhalt

Nach einer Trennung der Eheleute lebt in der Regel ein Ehepartner mit dem oder den Kindern in einem Haushalt und betreut diese. Dieser erbringt Betreuungsleistungen für das Kind wie etwa Erziehung und Verpflegung. Da der andere Ehepartner diese Leistungen zumindest nicht mehr ständig erbringt, ist er dazu verpflichtet, Kindesunterhalt zu zahlen.

Ehegattenunterhalt

Alle Unterhaltszahlungen, welche man an den (ehemaligen) Ehepartner zahlen muss und nicht an das Kind, zählen zum Ehegattenunterhalt. Dabei gibt es verschiedene Unterhaltsarten:

Trennungsunterhalt

Nach der Trennung bis zur Scheidung spricht man vom Trennungsunterhalt. Dieser dient grundsätzlich dazu, für beide Partner den gewohnten Lebensstandard zu bewahren.

Nachehelicher Unterhalt

Auch wird nach einer Scheidung wird häufig nachehelicher Unterhalt geschuldet und gezahlt. Zwar ist jeder Ehepartner nach der Scheidung für sich selbst verantwortlich. Wenn aber gemeinsame Kinder zu betreuen sind, wenn die monatlichen Einkünfte weit auseinander liegen, wenn die Ehe lange gedauert hat und ähnliches mehr, stehen einem Ehepartner auch nach der Scheidung noch Unterhaltsansprüche zu.

Sie benötigen rechtliche Beratung und Betreuung während Ihrer Trennung oder Scheidung und zur Beratung bei Unterhaltszahlungen? Unsere renommierte Rechtsanwaltskanzlei in Bonn unterstützt Sie gerne auf Ihrem Scheidungsweg. Wir möchten Ihre Rechte schützen bzw. Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen und bieten Ihnen eine umfassende Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt an.

Düsseldorfer Tabelle

Wenn eine Scheidung oder Trennung anstehen und auch Kinder betroffen sind, geht es um die Berechnung des Kindesunterhalts. Hier dient die Düsselforder Tabelle als Maßstab für die Berechnung der Unterhaltszahlungen. Die Düsseldorfer Tabelle wird in der Regel alle 2 Jahre aktualisiert.

Achtung! Die Düsseldorfer Tabelle selbst hat keine Gesetzeskraft. Sie gilt als allgemeine Richtlinie und wird auch von Gerichten bei Unterhaltspflicht herangezogen, um die Unterhaltshöhe festlegen zu können.

Düsseldorfer Tabelle 2016
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf

Hier finden Sie die jeweils aktuellen Düsseldorfer Tabellen beim Oberlandesgericht Düsseldorf.

Zugewinnausgleich

Der Zugewinnausgleich dient dazu, im Falle der Scheidung einen Ausgleich des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens für beide Ehepartner zu schaffen. Wenn sich ein Ehepaar scheiden lässt, sieht das Gesetz vor, dass dieses während der Ehe erwirtschaftete Vermögen gerecht an beide Ehepartner aufgeteilt wird.

Wie lässt sich der Zugewinnausgleich berechnen?

Zur Berechnung des Zugewinnausgleichs wird bei jedem Ehegatten oder Ehepartner das Anfangsvermögen vor der Eheschließung mit dem Endvermögen zur Stellung des Scheidungsantrags verglichen. Hierbei werden auch die Schulden mitgezählt, dementsprechend kann das Vermögen auch einen negativen Wert besitzen. Ist das Anfangsvermögen eines oder beider Ehepartner nicht feststellbar, wird von einem Vermögenswert von Null ausgegangen.

Um einen Geldwertverlust des Anfangsvermögens zu vermeiden, ist das Anfangsvermögen zu indexieren, um den damaligen Geldwert trotz Inflation oder Deflation feststellen zu können. Der Zugewinn ist die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen der Ehe. Dieser kann also auch einen negativen Wert aufweisen.

Jedoch spielen verschiedene Vermögenspositionen für die Bestimmung von Anfangs- und Endvermögen, sowie für die Einbeziehung in den Zugewinnausgleich eine Rolle.

Hierzu einige Beispiele:

  • Dient eine Schenkung lediglich zur Deckung des Lebensbedarfs, wird sie nicht mit ins Anfangsvermögen aufgenommen. Schenkungen die zur Vermögensbildung vorgesehen sind, werden dem Anfangsvermögen zugerechnet
  • Erbschaften werden als privilegierter Erwerb nicht mit in den Zugewinnausgleich bezogen, zählen jedoch im Anfangsvermögen. Wertsteigerungen des Erbes werden im Zugewinn wieder berücksichtigt.
  • In der separaten Hausratsverteilung kann die Verteilung der Hausratsgegenstände entschieden werden, da gemeinsame Gegenstände, die dem Zusammenleben des Ehepaares dienten, nicht zum Zugewinn zählen. Alleineigentum zählt hingegen zum Zugewinn.
  • Gewinnt ein Ehepaar oder eine der Ehepartner im Lotto, wird dies dem Endvermögen zugerechnet und wird dementsprechend im Zugewinnausgleich mit einbezogen (BGH Beschl. v. 16.10.2013, Az. XII ZB 277/12). Dies gilt auch für Abfindungszahlungen und Schmerzensgeldzahlungen.

Sie benötigen einen Fachanwalt für Familienrecht als Scheidungsanwalt in Bonn?

Gerne können Sie mit uns Kontakt aufnehmen. In unserer Rechtsanwaltskanzlei in Bonn haben wir uns auf Familienrecht und damit auch Scheidungsrecht spezialisiert. Sie können uns während der Öffnungszeiten telefonisch unter 0228 9837210 oder per E-Mail unter info@rechtsanwalt-bonn.net erreichen. Gerne können Sie auch unser Kontaktformular benutzen oder einen Rückruf anfordern.