Der BGH hat sich in 2 Entscheidungen (Beschluss vom 3.12.2014, Az XII ZB 181/13, veröffentlicht in FamRZ 2015, 393 und Beschluss vom 26.11.2014, Az XII ZB 666/13, veröffentlicht in FamRZ 2015, 490) mit Aspekten der Schwiegerelternschenkungen befasst.
Sachverhalt: Rückforderung einer Schenkung
Der Sachverhalt ist in der Regel wie folgt: Weil die Tochter mit dem Schwiegersohn oder der Sohn mit der Schwiegertochter verheiratet ist, schenken die Schwiegereltern dem Schwiegerkind etwas. Meistbietend Geld, um einen Hauskauf zu finanzieren, zum Teil ist es auch ein Grundstück mit oder ohne Haus, auf dem sich die Ehewohnung befindet oder errichtet werden soll. Wenn die Ehe scheitert, sehen die Schwiegereltern die Zuwendung als verfehlt an und wollen das Übertragene zurück.
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